Kooperatives Klärungsmodell

Seit vielen Jahren praktiziert das Gymnasium Lüchow ein Gesprächsmodell zur kooperativen Klärung von Fehlverhalten und Verstößen gegen die Schulordnung. Ehemals unter der Bezeichnung „Stufenmodell“ praktizieren wir seit 2017 unsere Klärungsgespräche unter dem Begriff „Kooperatives Klärungsmodell“, um damit deren kooperativen Charakter zu betonen. Die Gesprächsabfolge, die unter dem „Stufenmodell“ noch starr festgelegt war, wird seitdem flexibler gehandhabt (Zusammensetzung der Gesprächsrunde). Wir erhoffen uns dadurch, auf den Grad des festgestellten Fehlverhaltens noch zielführender als bisher zu reagieren.

Klärungsgespräche werden einberufen von betroffenen Lehrern, bzw. dem Klassenlehrer, um einvernehmlich die Ursachen von Fehlverhalten zu klären und zu konstruktiven Lösungen zu gelangen, um damit weitere Verfehlungen und wohlmöglich daraus resultierende Klassenkonferenzen, auf denen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ausgesprochen werden könnten, zu vermeiden.

Je nach Schwere des festgestellten Fehlverhaltens setzt sich die Gesprächsgruppe unterschiedlich zusammen. Bei geringfügigen Verstößen, bzw. geringfügigem Fehlverhalten mag ein Gespräch zwischen dem verursachenden Schüler und dem betroffenen Lehrer ausreichen, ohne dass unmittelbar die Eltern informiert werden müssten, bei schwerwiegenderen Verstößen und bei wiederholt auftretendem Fehlverhalten werden der Klassenlehrer und ggfs. ein Beratungslehrer, die Eltern und der Schulleiter mit hinzugezogen.

Bis zu 5 dieser Klärungsgespräche können erfolgen, bevor eine Klassenkonferenz einberufen wird. Je nach Schwere des Vergehens kann eine Klassenkonferenz aber auch schon früher, bzw. auch ohne vorangegangene Klärungsgespräche erfolgen.

Ziel der Gespräche ist es, dem Schüler den Weg zur Einsicht zu ebnen, einvernehmliche Lösungen zu finden und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Klassenkonferenzen) zu vermeiden.

Anlässe für Klärungsgespräche können sein:

  • Verstöße gegen die Schulordnung,

  • extreme Reaktionen (Aggressionen, Schlägereien etc.),

  • Diebstähle,

  • extremes Störverhalten gegenüber dem Lehrer/ der Lehrerin

oder wenn

  • der Schüler/ die Schülerin seine/ihre Mitschüler/innen und Lehrer/innen fortgesetzt anlügt,

  • er/sie die Klasse in zwei Lager spaltet,

  • er /sie unzuverlässig beim Einhalten von Abmachungen ist,

  • er/ sie die Klasse als Gruppe ablehnt, bzw.

insgesamt bei auffälligem Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, Leistungsverhalte

Inhalt:

  • Aufzeigen von Verhaltensauffälligkeiten
  • Vereinbarung über Verhaltensänderungen
  • Neuen Gesprächstermin festlegen
  • Bei gravierendem Vorfall findet dieses Gespräch umgehend statt.
  • Der Inhalt des Gesprächs wird schriftlich festgehalten und dem Schüler/ der Schülerin und den unterrichtenden Fachkollegen zur Kenntnisnahme vorgelegt
  • Ein Protokoll des Gesprächs wird in der Schülerakte abgelegt

Ab dem 2. Klärungsgespräch werden in der Regel die Erziehungsberechtigten über das Einberufen eines Klärungsgespräches, bzw. über dessen Anlass von der Schule informiert und können zum Gespräch hinzugezogen werden.