Stufenmodell

Dieses Modell wurde vor ca. 10 Jahren in Baden-Württemberg entwickelt und kommt dort in vielen Schulen zur Anwendung. Seitens des Kultusministeriums von BW gibt es dazu keine Verpflichtung, es handelt sich lediglich um eine Empfehlung. Das Modell basiert auf einer Folge von Gesprächen, die in einem bestimmten Zeitraum geführt werden und aufeinander aufbauen.

Gesprächsinhalte sind Auffälligkeiten im Sozial-, Arbeits- und Leistungsverhalten. Es ist dabei wichtig, dass der Gesprächsführer (im allgemeinen die Lehrkraft) eine klare Position bezieht und auch während des gesamten Gespräches beibehält.

Der Lehrer/ die Lehrerin versucht gemeinsam mit dem betreffenden Schüler/ der Schülerin, Schritte für eine Verhaltensänderung festzulegen. In besonderen Fällen kann dazu ein schriftlicher Vertrag aufgesetzt werden.

Das Modell beginnt mit einem ersten Gespräch zwischen dem auffälligen Schüler/ der Schülerin und dem feststellenden Lehrer/der Lehrerin (1. Stufe) und endet unter Umständen in der letzten Konsequenz mit einem Schulausschluss (5. Stufe).

Obwohl ein Schulausschluss möglich ist, ist es das Hauptanliegen dieses Modells, einen solchen zu verhindern!

Aus Baden-Württemberg wird dazu berichtet:

"Bei 95 % der Schüler/innen mit problematischen Verhaltensweisen greift das Stufenmodell.

Meistens reicht das erste Gespräch zwischen dem Lehrer/ der Lehrerin und dem betreffenden Schüler/ der Schülerin (Stufe 1).

(...)

Vielleicht hat er/ sie familiäre Probleme, weil ein Elternteil schwer erkrankt ist oder sich die Eltern scheiden lassen. Das kann aber bereits in dem ersten Gespräch (1. Stufe) geklärt werden.

Der Erfolg des Modells liegt in der absoluten Konsequenz:

Der betreffende Schüler/ die Schülerin merkt, dass nicht nur geredet wird.

Andere Schüler/ innen stellen fest, dass die Schule das einhält, was gesagt wird, und werden davon abgehalten, etwas Ähnliches zu machen.

Das Stufensystem ist einfach durchzuführen, weil es keiner besonderen Schulung oder Befähigung bedarf.

Der Lehrer/ die Lehrerin soll/muss in seiner/ihrer Lehrer/innenrolle bleiben und nicht die Funktion eines Therapeuten/ einer Therapeutin geraten.

Dieses konsequente, heutzutage leider nicht immer übliche Vorgehen muss noch unter weiteren Gesichtspunkten betrachtet werden:

Je länger seitens der Schule mit einem Einschreiten gewartet wird, desto schwieriger ist die Möglichkeit zu helfen.

Dieses Modell wird von den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Schule, an der dieser Stufenplan entwickelt worden ist, als Gütesiegel betrachtet.

Das Stufenmodell ist am Gymnasium Lüchow durch Beschluss der Gesamtkonferenz verbindlich eingeführt.

Zur Anwendung kommt das Stufenmodell bei

·         Verstößen gegen die Schulordnung,

·         extremen Reaktionen (Aggressionen, Schlägereien etc.),

·         Diebstählen,

·         extremen Störverhalten gegenüber dem Lehrer/ der Lehrerin

oder wenn

·         der Schüler/ die Schülerin seine/ihre Mitschüler/innen und Lehrer/innen fortgesetzt anlügt,

·         er/sie die Klasse in zwei Lager spaltet,

·         er /sie unzuverlässig beim Einhalten von Abmachungen ist,

·         er/ sie die Klasse als Gruppe ablehnt, bzw.

·         insgesamt bei auffälligem Sozialverhalten, Arbeitsverhalten, Leistungsverhalten.

In begründeten Fällen kann nach Rücksprache des/der Klassen-, bzw. Fachlehrer/s/in mit dem Beratungslehrer vom Stufenmodell abgewichen werden. Neue Kollegiumsmitglieder haben vor der ersten Anwendung des Stufenmodells mit einem der Beratungslehrer Rücksprache zu halten.

1.Stufe

Bei fortgesetzten Verhaltensauffälligkeiten führt der/die Klassenlehrer/in oder der/die Fachlehrer/in in Absprache mit dem/der Klassenlehrer/in ein Gespräch mit dem Schüler /der Schülerin (auf Wunsch einer Konfliktpartei kann der Beratungslehrer hinzugezogen werden)

Inhalte:

o    Aufzeigen von Verhaltensauffälligkeiten

o    Vereinbarung über Verhaltensänderungen

o    Neuen Gesprächstermin festlegen

o    Bei gravierendem Vorfall findet dieses Gespräch umgehend statt.

o    Der Inhalt des Gesprächs wird schriftlich festgehalten und dem Schüler/ der Schülerin zur Kenntnisnahme vorgelegt.

o    Ablage des Protokolls in der Personalakte

2.Stufe

Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat

Teilnehmer/innen:

o    Der Schüler/ die Schülerin

o    Klassenlehrer/in

o    Gegebenenfalls Fachlehrer/in

o    Beratungslehrer

o    Der/ die Klassen-, bzw. Fachlehrer/in entscheidet in Absprache mit dem Beratungslehrer und dem Schüler / der Schülerin, ob die Eltern, bzw. ein Elternteil zum Gespräch geladen werden. Falls nicht, wird darüber informiert, dass ein Stufengespräch stattfindet/stattgefunden hat.

Inhalte:

o    Darstellung des Problems

o    Vereinbarungen über Verhaltensänderungen

o    Hilfen anbieten (Hinweise auf außerschulische Institutionen)

o    Androhung von Konsequenzen nach dem Schulgesetz

o    Neuen Gesprächstermin festsetzen

o    Der Inhalt des Gespräches wird schriftlich festgehalten und dem Schüler/ der Schülerin zur Kenntnisnahme vorgelegt

o    Ablage des Protokolls in der Personalakte

3.Stufe

Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich nichts oder nur Unwesentliches geändert hat

Teilnehmer/innen (auch auf der 4. und 5. Stufe):

o    Der Schüler/ die Schülerin

o    Klassenlehrer/in

o    Eltern

o    gegebenenfalls Fachlehrer/in

o    Schulleitung

o    Beratungslehrer

Inhalte:

o    Darstellung des Problems

o    Erneute Vereinbarungen über Verhaltensänderungen

o    Inanspruchnahme von Hilfe fordern

o    Androhungen von Konsequenzen nach dem Schulgesetz

o    Neuen Gesprächstermin festlegen (ca. 2 Wochen)

o    Der Inhalt des Gesprächs wird schriftlich festgehalten und dem Schüler/ der Schülerin zur Kenntnisnahme vorgelegt

o    Ablage des Protokolls in der Personalakte

4.Stufe

Gespräch zum vereinbarten Termin, wenn sich wiederum nichts oder nur Unwesentliches geändert hat

Inhalte:

o    Darstellung des Problems

o    erneute Vereinbarung über Verhaltensänderungen

o    Inanspruchnahme von Hilfe einfordern

o    Der Inhalt des Gesprächs wird schriftlich festgehalten und dem Schüler/ der Schülerin zur Kenntnisnahme vorgelegt

o    Ablage des Protokolls in der Personalakte

5.Stufe

Sollte sich das Verhalten innerhalb der vereinbarten Frist nicht ändern, kommt es zu Maßnahmen im Rahmen des Schulgesetzes, die bis zum Schulausschluss führen können.

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