Aufgaben
Eltern sind die wichtigsten Partner der Schule. Ihr Erziehungsrecht hat Verfassungsrang, deshalb ist die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten im Niedersächsischen Schulgesetz und in vielen Erlassen ausdrücklich vorgeschrieben.
Unterstützung der Entwicklung zu einem Lebensraum Schule in dem alle Beteiligten sich wohlfühlen und die Schüler und Schülerinnen gerne und erfolgreich lernen. Die Elternarbeit orientiert sich an den Leitgedanken der Schule:
- Internationale Verständigung
- Schutz und Bewahrung der Umwelt
- Persönlichkeitsentwicklung
- Schulklima
- Öffnung von Schule
Gremienarbeit
Die institutionalisierte Elternmitwirkung beginnt in der Klassenelternschaft mit der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Elternvertreterinnen und –vertreter in der Klassenkonferenz. Der Schulelternrat, der aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet wird, entsendet die Elternvertreterinnen und –vertreter in die Konferenzen und Ausschüsse sowie in den Kreiselternrat.
Der Landeselternrat entsendet Mitglieder in den Landesschulbeirat.
Problemlösungen
Elternvertreter sind Ansprechpartner für Eltern, Lehrer und Schüler bei aktuellen Problemen, vermitteln zwischen diesen Gruppen und helfen auf der Suche nach Lösungen. Bitte sprechen Sie uns an.