Aufgaben

Eltern sind die wichtigsten Partner der Schule. Ihr Erziehungsrecht hat Verfassungsrang, deshalb ist die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten im Niedersächsischen Schulgesetz und in vielen Erlassen ausdrücklich vorgeschrieben.

Unterstützung der Entwicklung  zu einem Lebensraum Schule in dem alle Beteiligten sich wohlfühlen und die Schüler und Schülerinnen gerne und erfolgreich lernen.  Die Elternarbeit  orientiert sich an den Leitgedanken der Schule:

  • Internationale Verständigung
  • Schutz und Bewahrung der Umwelt
  • Persönlichkeitsentwicklung
  • Schulklima
  • Öffnung von Schule

 

Gremienarbeit

Die institutionalisierte Elternmitwirkung beginnt in der Klassenelternschaft mit der Wahl der Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden sowie der Elternvertreterinnen und –vertreter in der Klassenkonferenz. Der Schulelternrat, der aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet wird, entsendet die Elternvertreterinnen und –vertreter in die Konferenzen und Ausschüsse sowie in den Kreiselternrat

Der Landeselternrat entsendet Mitglieder in den Landesschulbeirat.

Problemlösungen

Elternvertreter sind Ansprechpartner für Eltern, Lehrer und Schüler bei aktuellen Problemen,  vermitteln zwischen  diesen Gruppen  und helfen auf der Suche nach Lösungen.  Bitte sprechen Sie uns an.

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