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Gymnasium Lüchow
Schulweg 2
29439 Lüchow (Wendland)
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Fax: 05841 / 97 91 20
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich leite die heute eingetroffenen Briefe des Kultusministers weiter. Wichtig für die nächste Woche ist dabei die Anordnung einer Ausweitung des verpflichtenden Testverfahrens auf alle SchülerInnen täglich ab Mittwoch, 02.02.2022, bis mindestens Ende Februar (ausgenommen sind "geboosterte" und aus medizinischen Gründen von der Testpflicht befreite). Tests sind genügend vorhanden bzw. bestellt und werden wie üblich ausgegeben. Außerdem gibt es zeitliche Verkürzung des Genesenen-Status, die wir im Einzelfall prüfen werden.
Viele Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
ich habe nun gerade (9.5.21, 12:00h) über die Homepage des Landkreises die ab 10.5.21 wirkende neue Verordnung des Landes vom 8.5.21 erhalten. Der Landkreis hat daraufhin seine mit Wirkung vom 5.5.21 verhängte Allgemeinverfügung teilweise zurückgenommen.
Dem entnehme ich, dass mit sofortiger Wirkung als Grundlage für den Eintritt in das Szenario C die Inzidenzzahl von 165 genommen wird. Solange diese Zahl nicht überschritten wird, befinden wir uns als Schule wieder im Szenario B.
Am Montag, 10.5.21, wird der Wechselunterricht mit der B-Wochen Gruppe wieder aufgenommen.
Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
ab Mittwoch, 5.5.21, gelten aufgrund der Inzidenzwerte für den Landkreis Lüchow-Dannenberg verschärfte Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung, die unter anderem den Eintritt in das Szenario C für das Gymnasium Lüchow zu Folge haben. Ab Mittwoch, 5.5.2021, befinden sich alle SchülerInnen unserer Schule im Distanzlernen, bis die Verfügung wieder aufgehoben wird. Der Ablauf der Abiturprüfung ist davon nicht betroffen.
Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
durch das neue bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, das am 24.4.21 in Kraft tritt, ergeben sich für das Gymnasium Lüchow keine Änderungen.
Den Brief des Kultusministers dazu vom 22.4.21 finden Sie hier zum Download.
Viele Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
- Schulleiter -
In Zeiten der Corona-Pandemie ist es die Aufgabe aller, dafür zu sorgen, dass Schule ein möglichst sicherer Ort bleibt. Der regelmäßige und flächendeckende Einsatz von »Laienselbsttests« sichert Präsenzunterricht weiter ab. Gemeinsam mit den übrigen Infektionsschutzmaßnahmen spannt sich damit ein Sicherheitsnetz. Der Selbsttest kann durch seine Schnelligkeit und die einfache Durchführung einen weiteren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Er ist ungefährlich und nicht vergleichbar in der Anwendung mit bisherigen Schnelltests unter medizinischer Anleitung.
Nach den Osterferien gilt deshalb: Alle Schülerinnen und Schüler im Präsenzunterricht oder in der Notbetreuung sowie alle Beschäftigten in Schule testen sich in der Regel zweimal pro Woche vor Unterrichtsbeginn zu Hause, sofern ausreichend Testkits durch das Logistikzentrum Niedersachsen geliefert werden können. Es besteht eine Testpflicht, die in der Landesverordnung festgelegt wird.
Getestet wird nur an Präsenztagen vor Unterrichtsbeginn. Personen im Homeoffice bzw. im Distanzlernen nehmen nicht an den Testungen teil.
Testungen finden in der Regel immer montags und mittwochs statt – je nach gewähltem Wechselmodell ist auch Di und Do möglich. Die Schülerinnen und Schüler nehmen am Ende einer Woche je zwei Test-Kits (sofern in ausreichender Anzahl verfügbar) für die Verwendung in der nächsten Präsenzphase mit. Die Erziehungsberechtigten bestätigen die Durchführung und das negative Test-Ergebnis auf dem von der Schule festgelegten Weg (digital oder analog).
Bei Bedarf können die benutzten Test-Kits auch in der Schule eingesammelt werden. Zu Beginn der ersten Unterrichtsstunde am Testtag kontrollieren die Lehrkräfte die Bestätigungen der Eltern. Sollte zu Hause keine Testung erfolgt oder die Bestätigung durch die Eltern vergessen worden sein, testet sich der Schüler bzw. die Schülerin in der Schule selbst. Ein geeigneter Raum ist z. B. ein leeres Klassenzimmer oder der Sanitätsraum o. ä.. Die Testung soll beaufsichtigt werden, sie ist aber nicht durch Personal vorzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die eine Testung verweigern, können nicht am Präsenzunterricht und nicht an der Notbetreuung teilnehmen. Sie erhalten Materialien für die Arbeit zu Hause. Bei einem positiven Testergebnis darf die Schule nicht besucht werden. Die Schule muss umgehend benachrichtigt werden, von dort wird dann auch das zuständige Gesundheitsamt informiert. Zur Überprüfung des Ergebnisses muss Kontakt zu einem Arzt oder einem Testzentrum aufgenommen werden. Bis zur endgültigen Klärung durch einen PCR-Test darf die Wohnung nicht verlassen (Ausnahme: Besuch des Arztes bzw. Testzentrums) und auch kein Besuch von Personen aus anderen Haushalten empfangen werden.
SchülerInnen der B-Wochen Gruppen können in der Zeit von Mittwoch, 7.4., bis Freitag, 9.4., jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag, 8.4., von 14:00Uhr bis 16:00Uhr zwei Tests pro SchülerIn am Außenfenster der Bibliothek erhalten. Ab ihrer ersten Präsenzwoche erhalten diese SchülerInnen die zwei Test-Kits für die nächste B-Woche immer freitags von einer unterrichtenden Lehrkraft nach Plan der Schulleitung.
SchülerInnen der A-Wochen Gruppen können in der Woche vom 12.4. bis 16.4. ihre zwei Testkits für die folgende Woche jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr am Außenfenster der Bibliothek erhalten. Ab ihrer ersten Präsenzwoche erhalten diese SchülerInnen die zwei Test-Kits für die nächste A-Woche immer freitags von einer unterrichtenden Lehrkraft nach Plan der Schulleitung.
Bei der Abholung wird das Formular "Informationen für Eltern zur Testpflicht" mit ausgegeben, das am ersten Präsenztag mit Unterschrift eines/-r Erziehungsberechtigten in der Schule abgegeben werden muss.
Außerdem wird mit jedem Testkit ein Formblatt ausgegeben, mit dem die Durchführung des Tests vor Unterrichtsbeginn jeweils am Montag und Mittwoch bestätigt wird und das mit der Unterschrift eines/-r Erziehungsberechtigten zu Beginn der 1. Stunde bei der unterrichtenden Lehrkraft an den Testtagen abzugeben ist.
Aus organisatorischen Gründen müssen die Formulare in Papierform vorgelegt werden - E-Mails können nicht beachtet werden.
Alle SchülerInnen, die kein Testkit abholen konnten oder die die Bestätigung über die Durchführung eines Tests vor Unterrichtsbeginn nicht vorlegen können, erhalten die Möglichkeit, einen Selbsttest zu Beginn der 1. Stunde unter Aufsicht durchzuführen. Der Ort dafür wird kurzfristig bekannt gegeben.
Die Ausgabe der Tests in der Ferienwoche sowie die Aufsicht für die Tests in der Schule übernimmt die Schulleitung.
Aufgabe der Lehrkräfte ist es, montags und mittwochs in der 1. Stunde die Bestätigungen über die Durchführung des Tests einzusammeln und diejenigen SchülerInnen, die das entsprechende Formular nicht oder nicht unterschrieben haben, sofort zum Test unter Aufsicht in der Schule in den angegebenen Raum zu schicken. SchülerInnen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, werden über das Sekretariat von den Eltern abgeholt bzw. nach Hause geschickt.
Wer nicht an den verpflichtenden Testungen teilnimmt, muss sich vom Präsenzunterricht mit dem dafür vorgesehenen Formblatt abmelden und wechselt in den Distanzunterricht.
Um die Zahl der Fahrten und der Personen für die Abholung möglichst gering zu halten, können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mit der Abholung formlos schriftlich beauftragen. Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht und geben Sie den Namen des/-r SchülerIn an.
Freundliche Grüße und schöne Osterfeiertage!
Dr. Rainer Bartholomai
das Kultusministerium hat mitgeteilt, dass nach den Osterferien folgende Regelungen für den Unterricht gelten werden:
Bei einem Inzidenzwert von unter 100 wird im Szenario B (Wechselunterricht beginnend mit einer B-Woche am 12.4.21) in Präsenz unterrichtet. Bei einem Inzidenzwert über 100 wird in das Distanzlernen zu Hause gewechselt. Über den genauen Zeitpunkt und die Dauer entscheidet das Gesundheitsamt bzw. der Landkreis. Nach den Osterferien sollen Selbsttests zur Verfügung gestellt werden. Über den genauen Ablauf wird erst in den Osterferien entschieden. Unsere Schule hatte keine Tests zur Teilnahme am Ausprobieren erhalten. Weitere Details finden sich in den hier zum Download bereit gestellten Briefen des Kultusministers.
Freundliche Grüße und erholsame Osterferien!
Dr. Rainer Bartholomai
nachdem nun klar ist, dass am 15.3. endlich schrittweise mit dem Wechselunterricht bis zu den Osterferien begonnen werden kann, haben wir diesen wie folgt organisiert:
Für die Jahrgänge 5, 6, 7 und 12 bleibt es bei der Einteilung in A- und B-Woche für jeweils eine ganze Woche im Präsenzunterricht und eine Woche im Lernen zu Hause (siehe Liste "Einteilung Klassen..." als Datei zum Download).
Aufgrund der Anordnung des Kultusministers, dass alle Kinder und Jugendlichen vor Beginn der Osterferien noch einmal in der Schule "sichtbar" werden sollen, müssen wir für die Jahrgänge 8, 9, 10 und 11 das Wechselmodell anpassen. Aus diesem Grund wird die Woche vom 22.03. - 26.03.21 für diese Jahrgänge geteilt, so dass eine Gruppe am Montag und Dienstag, die andere Gruppe von Mittwoch bis Freitag unterrichtet wird (siehe Liste in der Datei).
Für die Jahrgänge 5 bis 7 wird es an den Montagen (15.03. und 22.03.) in der 1. und 2. Stunde jeweils eine Klassenleiterstunde geben. Sollten die Klassenlehrer die 2. Stunde nicht für die Klassenlehrertätigkeit brauchen, kann hier auch Fachunterricht erfolgen.
Für die Jahrgänge 8, 9, 10 und 11 findet am Montag (22.03.21) bzw. für die zweite Gruppe am Mittwoch (24.03.21) jeweils in der 1. Stunde eine Klassenleiterstunde statt.
Für alle Jahrgänge sind das Szenario B und die damit geltenden Maßnahmen zu beachten.
Mit Beginn des Wechselunterrichts nehmen die SuS der Notbetreuung (5. und 6. Klasse) am regulären Unterricht teil. Der Jahrgang 13 setzt seinen Wechselunterricht wie bisher fort.
Diese Regelungen gelten vorerst nur bis zu den Osterferien.
Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
heute nachmittag sind neue Briefe aus dem Kultusministerium eingetroffen, die hier zum Download bereit stehen. Wir freuen uns darauf, unsere SchülerInnen in der übernächsten Woche wieder schrittweise zurück im Unterricht in der Schule wiedersehen zu können! Der Kultusminister schreibt dazu:
"Bis zu den Osterferien ist für die Schulen in Niedersachsen folgende Stufung vorgesehen:
Ab dem 15. März 2021gilt das Szenario B für den Primarbereich, die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I, die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II (...) Ab dem 22. März , 2021gilt das Szenario B für alle Schülerinnen und Schüler. In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 gibt es allerdings zunächst keine weiteren Öffnungsschritte. Hier bleibt es vorerst bei der jetzigen Regelung.(...)"
Falls die Inzidenzwerte des Landkreises weiterhin stabil bleiben, beginnen wir also am Gymnasium Lüchow am 15. März (B-Woche) mit dem Wechselunterricht in A- und B-Wochen in den Jahrgängen 5-7 und 12. Der Jahrgang 13 bleibt unverändert im Wechselunterricht. Am 22. März (A-Woche) kommen die Jahrgänge 8-11 dazu.
Die weiteren Regelungen betreffen die Hygieneregeln, die aber unverändert gelten, sowie die Ankündigung von Selbsttests in Schulen. Sobald wir dazu mehr wissen, informieren wir alle umgehend.
Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bartholomai - Schulleiter -
Liebe Eltern,
hier erhalten Sie zum Download den Elternbrief der Abteilung Schulpsychologie. In diesem finden Sie Informationen und Kontakte zu psychologischen Hilfsangeboten und dem angemessenen Umgang mit psychischen Belastungen, die durch die Pandemie verursacht oder verstärkt werden. Selbstverständlich können Sie und vor allem Ihre Kinder sich weiterhin auch an unsere Beratungslehrkräfte Frau Klüger und Herrn Gerlach wenden.
Freundliche Grüße
Dr. Rainer Bartholomai
Das Antragsformular für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben und bei denen gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs besteht.