MENÜ Gymnasium Lüchow
Gymnasium Lüchow
Schulweg 2
29439 Lüchow (Wendland)
Fon: 05841 / 9 79 10
Fax: 05841 / 97 91 20
Das Gymnasium Lüchow gehört zum internationalen Netzwerk der UNESCO-Projektschulen.
Hier finden Sie Informationen über unser Leitbild als UNESCO-Projektschule, die Schulleitung, das Sekretariat und das Kollegium.
Eltern und Schüler sind in allen schulischen Gremien vertreten und nutzen die Möglichkeit im Schulvorstand, der Gesamtkonferenz und durch ihre Konferenzvertreter aktiv an der Gestaltung der Schule mitzuwirken.
Hier finden Sie alle weiteren Informationen über die Arbeit des Eltern- und Schülerrates und den von der Elternschaft selbst verwalteten Sozialfonds, der zur Unterstützung bedürftiger Eltern und Schüler eingerichtet wurde.
In diesem Bereich stellen wir unseren Terminplan, Formulare und Merkblätter zu Ihrer Information und zum Download zur Verfügung.
Außerdem finden Sie unsere Konzepte zu den Bereichen Förderung, Studien- und Berufsorientierung sowie Suchtprävention.
Das Gymnasium Lüchow ist ein allgemeinbildendes Gymnasium, in dem die Jahrgangsstufen 5 bis 10 in der Sekundarstufe I und die Jahrgangsstufen 11 bis 13 in der Sekundarstufe II unterrichtet werden. Etwa 550 Schüler in jeweils 3 bis 4 Klassen pro Jahrgang werden von 45 Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet.
Die 17 Entwicklungsziele der Vereinten Nationen sind schon lange im Schulhaus sichtbar – jetzt stehen sie auch in den Fluren und laden zum Sitzen ein. Am 26.4.2022 hat der Seminarfachkurs 12 von Frau Lüttich die Hocker aufgebaut und im Hauptgebäude verteilt. Sie erinnern und mahnen nun für alle sichtbar die Ziele, die auch wir als UNESCO-Projektschule vertreten, an. Und sie sind auch eine willkommene Sitzgelegenheit für Freistunden und Freiarbeitsphasen!
Das Gymnasium Lüchow ist tief betroffen über die Invasion russischer Truppen in der Ukraine. Seit dem 2. Weltkrieg hat es in Europa keine vergleichbare militärische Aggression gegenüber einem souveränen Staat gegeben. Das Gymnasium Lüchow steht seit 2009 in partnerschaftlichem Austausch mit dem Millenium Gymnasium in Kiew und seit 2018 gemeinsam mit unseren Partnern aus Oborniki/Polen in einer tiefen Freundschaft mit dem Gymnasium Kovel. Herr Haase-Mühlner hat in zahlreichen Reisen mit vielen Schülern die Ukraine besucht, Projekte und Gegenbesuche organisiert und steht seit Monaten in ständigem Austausch mit den Kolleginnen und Freunden in beiden Städten. Seit dem 24.2.2022 sind unsere Partner und Freunde Opfer von Krieg und Gewalt, sie hoffen auf ihr Überleben in Schutzräumen oder sind auf der Flucht.
Wir halten Kontakt, stehen in Solidarität zu unseren Partnern und fordern, das Völkerecht und die Menschenrechte zu achten.
15.30 bis 17.30 Uhr: | Information aller interessierten Eltern, Schülerinnen und Schüler: Schülerinnen und Schüler stellen Unterrichts-Beispiele und Projekte für die neuen 5. Klassen vor. |
17.30 bis 18.00 Uhr: | Informationsveranstaltung für die neuen 5. Klassen mit dem Schulleiter in der Aula. |
Anmeldetermine für die 5. Klassen werden an diesem Nachmittag auch angeboten. Dazu bringen Sie bitte mit:
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
heute (04.02.2022) sind Handreichungen des MK zu Fragen der Quarantäne, Absonderung, etc. gekommen, die wir auch in den Klassenräumen aushängen werden. Sicher haben sich einige von Ihnen/Euch auch schon gefragt, wie sich SchülerInnen verhalten sollen, wenn sie Kontakt zu einer infizierten Person gehabt haben und es ist davon auszugehen, dass sich diese Probleme in den nächsten Wochen noch verstärken werden.
Hier die wichtigsten Punkte dazu:
Rechtliche Situation:
Infektionsschutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) können nur die zuständigen Gesundheitsbehörden treffen.(...) Schulschließungen oder Anordnung von Szenario B können also derzeit nur durch die Gesundheitsämter im Einzelfall erfolgen. Das gilt auch für den Fall, dass in Schulen mehrere Infektionsfälle auftreten.
Absonderung:
Schülerinnen und Schüler, die nur aufgrund eines Kontaktes in der Schule Kontaktperson sind und asymptomatisch bleiben, sind von der Pflicht zur Quarantäne ausgenommen, soweit sie sich an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Schultagen jeweils einem anerkannten PoC Antigen - Test oder einem
im Rahmen schulischer Testkonzepte verwendeten Test unterziehen und dieser jeweils ein negatives Ergebnis erbringt. Letzter Kontakt ist der Kontakt, der zu der Pflicht zur Abbsonderung geführt hätte (sogenannte „Test to-Stay“-Strategie).
Eine Absonderung der Kontaktperson (Mitschülerin oder Mitschüler) hat in diesen Fällen nicht zu erfolgen und Schulleiterinnen und Schulleiter haben nicht die Befugnis, Quarantäneanordnungen auszusprechen. Lehrkräfte ebenfalls nicht.
Nochmals die dringende Bitte, dass SchülerInnen bei Symptomen oder positiven PCR-Tests von mit ihnen in enger häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen (i.d.R. Eltern, Geschwister) die Schule informieren und zu Hause bleiben sollen. Auf jeden Fall soll bei ihnen auch ein PCR-Test erfolgen. Die Schule ist jeweils über jeden dieser Schritte umgehend zu informieren.
Tel.: 05841 97910
E-Mail: gymlue(at)t-online.de
Viele Grüße
Rainer Bartholomai
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler
ich habe die Regelungen des MK für die Jahrgänge 11 bis 13 von heute gekürzt und für unsere Schule angepasst. Der Originaltext liegt Ihnen ja zusätzlich vor (s. Link unten).
Regelungen für das zweite Schulhalbjahr 2021/2022 für die Schuljahrgänge 11 bis 13 am Gymnasium Lüchow:
1. Es gelten weiterhin die Regelungen zur Leistungsbewertung für Präsenzunterricht und Distanzlernen wie im vergangenen Jahr (siehe auch den bereits lange bekannten Leitfaden „Schule in Coronazeiten“ auf unserer Homepage). (...)
2. In der Einführungsphase ist im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 in allen Fächern, in denen Klausuren vorgeschrieben sind, nur eine Klausur zu schreiben (…).
Eine mögliche Überprüfung der Teilkompetenz „Sprechen“ in den modernen Fremdsprachen findet in diesem Schuljahr zusätzlich zu einer Klausur statt.
Sofern eine Ersatzleistung (...) erbracht wird, gilt diese bei der Bildung der Gesamtpunktzahl für das Zeugnis zum Ende des Schuljahres als schriftliche Arbeit.
3. In den fünf Prüfungsfächern ist im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 der Qualifikationsphase jeweils pro Fach (...) eine Klausur (…) zu schreiben. Das ist bei uns im Jahrgang 13 dann das Probeabitur P1 – P5.
In den übrigen Fächern werden im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 keine Klausuren geschrieben. Alleinige Grundlage der Leistungsbewertung zum Ende des Schulhalbjahres bildet die Mitarbeit im Unterricht. (...)
Es ist sicherzustellen, dass in allen Fächern eine Gesamtbewertung zum Ende des zweiten Schulhalbjahres 2021/2022 erfolgt, damit die Belegungs- und Einbringungsverpflichtungen erfüllt werden können. Die Schulleitung wird dafür wie gewohnt im April einen Termin für die Mitteilung des Standes der Leistungsbewertung setzen.
(…) die Facharbeit im Seminarfach im zweiten Schulhalbjahr 2021/2022 des Jahrgangs 12 (…) ist zu schreiben.
4. Die Schülerin oder der Schüler, die oder der im Schuljahr 2021/2022 erstmalig die Einführungsphase besucht, kann (…) auf Antrag nach Beschluss der Klassenkonferenz die Einführungsphase im Schuljahr 2022/2023 freiwillig wiederholen. (…)
Freiwilliges Wiederholen in der Qualifikationphase wird als Härtefallregelung zweifach zugelassen. Alle Ausgleichsregelungen bei der Versetzung in die Qualifikationsphase sind verbindlich anzuwenden.
Die genauen Regelungen liegen im Originaltext der Langfassung vor:
Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 11 bis 13 für alle öffentlichen allgemein
bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie für das zweite Schulhalb-
jahr 2021/2022 – MK Erl. Vom 27.01.2022
gez. Bartholomai, 27.01.2022
- Schulleiter -
Die Verpflichtung zur Absonderung in den eigenen vier Wänden gilt grundsätzlich in zwei Fällen:
1. Sie sind nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert. Dieser Fall tritt ausschließlich dann ein, wenn ein PCR-Test bei Ihnen durchgeführt wurde und dieser ein positives Ergebnis aufweist.
2. Es besteht der begründete Verdacht, dass Sie mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert sein könnten oder mit einer Person in einem Haushalt leben, die positiv getestet wurde, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Antigen-Schnelltest oder einen PCR-Test gehandelt hat.
WICHTIG: Wenn Sie vollständig geimpft oder genesen sind und keine Symptome haben, müssen Sie sich in diesem Fall nicht in Absonderung begeben.
Alle Aufnahmen sind mit Handy-Kameras gefilmt, online versendet und dann zusammengeschnitten und "gemastert".
Videoschnitt: Martin Treuherz
Musik Mix und Mastering: Harald Faescke
Es beginnt die Winterzeit. Bei extremen Witterungsbedingungen oder aus anderen Gründen, wie zum Beispiel bei Heizungs- und Wasserschäden, kann es zu Schulausfällen kommen.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg befindet sich ab November in der Rufbereitschaft und entscheidet bei extremen Witterungsbedingungen in der Regel bereits in den frühen Morgenstunden, ob der Unterricht stattfinden kann oder nicht.
Ordnet der Landkreis einen kreisweiten Schulausfall an, dann wird dies bis spätestens 6 Uhr morgens im Radio bekanntgegeben.
Auch die kostenlose Bürgerinformations- und Warnapp BIWAPP informiert zuverlässig über Schulausfälle.
Weitere Informationen gibt es auch unter: www.biwapp.de/luechow-dannenberg.de.
Bitte beachten Sie: Liegt keine Information des Landkreises vor, dass der Schulunterricht im Kreis ausfällt, findet er planmäßig statt.
Generell stellen die Schulen während eines Unterrichtsausfalls die Betreuung der Schüler und Schülerinnen sicher, die nicht zu Hause bleiben können. Eine mögliche Betreuung kann nur unter Vorbehalt der jeweils gültigen Regelungen in der derzeit bestehenden Corona-Situation erfolgen.
Einen landkreisweiten Schulausfall ordnet die Kreisverwaltung nur bei extremen Wetterlagen an. In der Regel kann die Schülerbeförderung bei winterlichem Wetter stattfinden.
Hierfür sorgt neben der Straßenbauverwaltung der vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde organisierte Winterdienst.
Auch die LSE, die im Auftrag des Landkreises die Schülerbeförderung leistet, trifft entsprechende Vorkehrungen für die Winterzeit.