Konzept zum Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS)

Grundsätzliches:

  • Es gilt der Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen  (RdErl. d. MK v. 4.10.2005).
  • Lesen und Rechtschreiben sind laut Erlass Aufgabe aller Unterrichtsfächer.
  • Die Grenzen zwischen schlechter Lernleistung, zwischen vorübergehender, oft sozial- oder entwicklungsbedingter Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) und zwischen Legasthenie sind von Nichtfachleuten schwer auszumachen.
  • Bei LRS oder Legasthenie kann die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich beschließen. Das Gymnasium Lüchow bietet für die betroffenen Erzeihungsberechtigten und SchülerInnen eine Einzelfallberatung an.

Vorgehensweise bei Lese-Rechtschreibschwäche:

Die Deutschlehrer der 5. Klassen ermitteln bis zum ersten Elternsprechtag (in der Regel Ende November, Anfang Dezember), ob bei einem Kind der Verdacht auf LRS vorliegt. Dazu wird die „Hamburger Schreibprobe“ durchgeführt und ausgewertet.

Der Klassenlehrer setzt dann mit einem Umlauf, der abgezeichnet wird, alle Fachlehrer des betroffenen Kindes von der vermuteten oder sicher diagnostizierten LRS in Kenntnis, unterbreitet Vorschläge für einen Nachteilsausgleich und bittet um vorläufige Berücksichtigung bei der Leistungsbewertung.
Die Erziehungsberechtigten des betroffenen Kindes werden über die Form des vorläufig gewährten Nachteilsausgleiches schriftlich in Kenntnis gesetzt.
Auf der nächsten Klassenkonferenz werden die  vorläufig angewandten Maßnahmen zur Abstimmung gebracht.

Für eine längerfristige Berücksichtigung der LRS sind eigene Bemühungen zur Abhilfe der Schwäche wünschenswert. 
Die Fachlehrer stehen diesbezüglich gerne beratend zur Verfügung.
Da von einer Veränderung der LRS auszugehen ist, wird spätestens nach zwei Jahren ein neuer Beschluss der Klassenkonferenz erforderlich

  • Jede neue Klassenkonferenz entscheidet über eine Zeugnisbemerkung, die eine Abweichung von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsbewertung aufgrund von LRS feststellt. Die Art von Nachteilsausgleichen ist grundsätzlich nicht zu vermerken.
  • Die Eltern können von der Schule Hinweise auf Hilfsangebote erhalten; die Eltern wiederum informieren die Schule über die therapeutischen und/oder fördernden Maßnahmen, denen sich ihr Kind unterzieht. Grundsätzlich gilt es, dem dieser Art benachteiligten Kind Vertrauen in die eigene Leistung, Lernfreude und Selbstwertgefühl zu geben.

Hilfen und Nachteilsausgleich:

Im Erlass wird auf die stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen und auf den (zeitweiligen) Verzicht auf die Bewertung der Lese- und Rechtschreibleistung hingewiesen.

Sitzplatz Vorn sitzen lassen. Hinschauen und Zuhören fällt von dort leichter. Lehrkraft kann das Arbeiten besser kontrollieren.
Tafelanschrift Annäherung an Normschrift. Evtl. den Anschrieb als Kopie aushändigen.
Arbeitsblätter Schriftgröße nicht zu klein wählen; auf Deutlichkeit achten!
Folien Evtl. als Kopie aushändigen.
Vorlesen Beachten, dass auch im Lesen Schwächen bestehen und mehr Zeit zur Vorbereitung benötigt wird.
Zeit Beim Diktat evtl. früher aufhören lassen (das Schreiben strengt mehr an), bei Klassenarbeiten einzelne Aufgaben wegfallen lassen oder hinterher mündlich abfragen; Skizzen und Gliederungen anfertigen lassen anstatt ganzer Aufsätze (auch hier ergänzende mündliche Abfrage).
Vorlesen der Aufgabenstellung Falls erforderlich, insbesondere bei eingeschränktem Leseverständnis
Sinnvolle Verbesserung von Fehlern Hier unterscheiden zwischen dem attestierten Legastheniker, für den Fehlerkorrektur nicht sinnvoll ist, und den anderen Fällen von LRS. Bei diesen sind Fehler so zu berichtigen, dass optimaler Lerneffekt eintritt (z.B. Verbesserung der „Lieblingsfehler“, Finden der Regeln)
Bei Problemen mit dem Schriftbild Gegebenenfalls Anfertigen von schriftlichen Arbeiten mit Hilfe des Computers

Weitergehende Hinweise werden im Ordner „Legasthenie“ gesammelt, der allen Lehrkräften zur Einsicht zur Verfügung steht.