Beschwerderegelung für Eltern

Wir bemühen uns in unserer Arbeit um die schulische Weiterentwicklung Ihrer Kinder. Dieses Bemühen läuft nicht immer konfliktfrei ab. Wichtig ist es aber, dass Spielregeln in der Konfliktbewältigung eingehalten werden:

1. Suchen Sie in jedem Streitfall immer zuerst das Gespräch mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Nur wenn Kritik offen vorgetragen wird, kann man sich auch mit ihr auseinandersetzen und eventuell zu Veränderungen beitragen.

2. Falls nach dieser ersten Phase für Sie keine Klärung erfolgt ist, haben Sie die Möglichkeit die Klassenleitung bzw. die Tutorin / den Tutor einzuschalten. Es ist außerdem immer sinnvoll, sich bereits frühzeitig an eine Beratungslehrerin / einen Beratungslehrer zu wenden, um ein geeignetes Verfahren zur Konfliktlösung bzw. Mediation zu finden und durchzuführen. Weitere Hinweise dazu finden Sie in unserem Beratungskonzept.

3. Erst wenn dann immer noch Klärungsbedarf besteht, sollte der Schulleiter einbezogen werden.

Schulordnung

Präambel:

An unserer Schule arbeiten wir Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer als Partner an einem gemeinsamen Ziel.
Als Schulgemeinschaft –der auch die nichtunterrichtenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören– verpflichten wir alle uns zum verantwortlichen Umgang miteinander und zur Beachtung der Schulordnung.

Leitsätze:

Jede(r) behandelt sein/ihr Gegenüber so, wie sie/er selbst behandelt werden möchte.

Unsere Leitziele sind:

(1) Freundlichkeit, Höflichkeit, Hilfsbereitschaft, Verlässlichkeit und Rücksichtnahme.

(2) Wir sind für unseren Lebensraum Schule verantwortlich. Jede Klasse übernimmt Verantwortung für ihren Raum. Mitgestaltung, Pflege und Einrichtung der Gebäude und des Geländes soll eine stetige Aufgabe für alle sein.

(3) Kritik ist erwünscht, wenn sie Verbesserungsvorschläge beinhaltet und nicht beleidigend ist. Alle gehen mit konstruktiver Kritik wertschätzend um.

1. Auf dem Schulgelände und im Schulgebäude achten wir alle auf Sauberkeit und Ordnung. Wir unterlassen alle Handlungen, die uns selbst oder andere gefährden oder verletzen könnten.

2. Wir beginnen und beenden die Unterrichtsstunden pünktlich.

3. Wir verschließen zu Beginn der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss alle Unterrichtsräume.

Regeln für Schülerinnen und Schüler:

4. Bei Nichterscheinen einer Lehrkraft melden die Kurs- bzw. Klassensprecher/innen dies dem Sekretariat fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn.

5. Wir verhalten uns während einer Freistunde ruhig und nehmen Rücksicht auf den stattfindenden Unterricht.

6. In der Sekundarstufe I dürfen wir von Beginn bis Ende unserer Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft verlassen. In der Mittagspause dürfen wir das Schulgelände zur Einnahme des Mittagessens bzw. zum Kaufen von Verpflegung verlassen. Die Zustimmung unserer Eltern wird dabei vorausgesetzt.

7. Wir dürfen Verpflegung in Klassen- bzw. Fachräume mitnehmen, jedoch nicht im Unterricht essen und trinken. Ausnahmen werden nur in Absprachen mit den Lehrkräften geregelt. Unsere Vorräte bewahren wir während des Unterrichts in der Schultasche auf.

8. Beim Betreten der Schule schalten wir alle elektronischen Geräte aus und verwahren sie in der Tasche. Während Klausuren, Klassenarbeiten und anderen schriftlichen Leistungserhebungen legen wir internetfähige elektronische Geräte wie Smart-Phone, Tablet und Smart-Watch ausgeschaltet auf dem Lehrertisch ab. Ausnahmen von diesen Regelungen sind nur in Einzelfällen nach Absprache mit einer Lehrkraft möglich. Bei Zuwiderhandlungen wird das jeweilige Gerät eingezogen und kann für die Jahrgänge 5 – 10 erst nach Schulschluss von den Eltern / Erziehungsberechtigten im Sekretariat abgeholt werden. Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase wird das eingezogene Gerät im Sekretariat nach Schulschluss direkt ausgehändigt. Außerhalb der Unterrichtszeit (Freistunden und Pausen) ist uns als Schülerinnen und Schülern der Qualifikationsphase der Gebrauch unserer elektronischen Geräte im Oberstufen-Aufenthaltsraum im Nebengebäude, im „Aquarium“ und auf den Sitzgelegenheiten im Foyer neben dem „Aquarium“ gestattet.

9. Wir verlassen das Hauptgebäude zu Beginn der großen Pausen. Bei Regen (besonderes Klingelzeichen) dürfen wir uns jedoch im Gebäude aufhalten. Als Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Jahrgänge 11 bis 13) dürfen wir uns während der großen Pausen  in beiden Gebäuden aufhalten. Zu Beginn der großen Pausen können wir unsere Schulsachen in den dafür vorgesehenen Bereichen im Hauptgebäude abstellen, wenn wir Räume oder das Gebäude wechseln. Es wird jedoch keine Haftung für diese übernommen.

Weitere Regeln:

10. Unfälle werden sofort im Geschäftszimmer gemeldet und Formulare für die Versicherung baldmöglichst dort abgeholt bzw. abgegeben.

11. Die Fahrräder sind nur versichert, wenn es Fahrräder von berechtigten Personen sind und wenn die Fahrräder auf den dafür vorgesehenen Abstellplätzen vorschriftsmäßig abgestellt werden.

12. Wiederholte oder schwere Verstöße gegen die Schulordnung werden in der Regel im Rahmen unseres Modells für Kooperative Klärungsgespräche behandelt.

13. Sollte ein Punkt der Schulordnung gegen geltendes Recht verstoßen, behalten alle anderen Punkte davon unbeschadet ihre Gültigkeit.

Diese Schulordnung wurde auf den Gesamtkonferenzen vom 26.06.2012, 18.09.2012, 23.04.2013, 07.11.2017, 08.05.2018 und 28.11.2022 beraten und beschlossen.

Informationen der Schulleitung

Anleitung & Elternbrief für moodle

Anschaffung von/Arbeit mit digitalen Endgeräten (I-PADs)